Information zur gesetzlichen Gewährleistung
Beim Kauf von Waren als Verbraucher besteht in der EU ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Dieses betrifft Mängel, die bei Übergabe der Ware bestehen oder angelegt sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Bei Nahrungsergänzungsmitteln beschreibt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) die erwartete Beschaffenheit (z. B. Gehalt an Wirkstoffen) bei ungeöffneter, korrekter Lagerung bis zu diesem Datum. Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt, hängt von den Umständen ab (z. B. Lagerung, Öffnung, übliche Verwendung). Bitte beachten Sie die Lager‑ und Verwendungshinweise auf der Verpackung und auf unseren Produktseiten.
Bei Verdacht auf einen Mangel kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter: office@be-active.at


